Rechtsprechung
   VG Schwerin, 01.07.2015 - 15 A 1878/12 As   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,110807
VG Schwerin, 01.07.2015 - 15 A 1878/12 As (https://dejure.org/2015,110807)
VG Schwerin, Entscheidung vom 01.07.2015 - 15 A 1878/12 As (https://dejure.org/2015,110807)
VG Schwerin, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - 15 A 1878/12 As (https://dejure.org/2015,110807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,110807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

    Auszug aus VG Schwerin, 01.07.2015 - 15 A 1878/12
    Diese Grundsätze über die Sperrwirkung bei allgemeinen Gefahren und die Vorausset­ zungen für eine ausnahmsweise verfassungskonforme Anwendung in den Fällen, in de­ nen dem Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, sind auch für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 23. August 2006 - 1 B 60/06 - , juris).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Schwerin, 01.07.2015 - 15 A 1878/12
    Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG be­ rücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebens­ verhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Aus­ wirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG, Urteil, vom 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Schwerin, 01.07.2015 - 15 A 1878/12
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.6.2010 - 10 C 1 0 / 0 9 - , NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02

    Demokratische Republik Kongo, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche

    Auszug aus VG Schwerin, 01.07.2015 - 15 A 1878/12
    Dies ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (BVerwG, Beschluss vom 08. April 2002 - 1 B 71/02 - , juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht